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DGKP: Verkürzte Ausbildung

Was erwartet Sie in der verkürzten Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger*in:

Das Gesetz für Gesundheits- und Krankenpflege ermöglicht der Berufsgruppe der Pflegassistenz, (FSB Altenarbeit sowie FSB Behindertenarbeit) eine verkürzte Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegediplom (2 Jahre) zu erwerben. In berufsbegleitender Form kann diese Ausbildung bis zu 4 Jahre andauern.

Beim BFI OÖ haben Sie die Möglichkeit diese Ausbildung berufsbegleitend in einem Zeitraum von 3 Jahren zu absolvieren.

  • Die Ausbildungskosten werden unter Erfüllung aller Voraussetzungen vom Land OÖ getragen. 
  • Personen, die nicht in Öberösterreich tätig werden, haben den ausgewiesenen Kursbetrag zu begleichen.

Wissenswertes zur Ausbildung:
Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst die Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersstufen bei körperlichen und psychischen Erkrankungen, die Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Schwerkranker und Sterbender, sowie die pflegerische Mitwirkung an der Rehabilitation, der primären Gesundheitsversorgung, der Förderung der Gesundheit und der Verhütung von Krankheiten im intra- und extramuralen Bereich.

Am Ende der Ausbildung finden Diplomprüfungen in den Bereichen: 

  • Gesundheits- und Krankenpflege,
  • Pflege alter Menschen,
  • Palliativpflege, Hauskrankenpflege,
  • Gesundheitserziehung und -förderung
  • Strukturen und Einrichtungen im Gesundheitswesen,
  • sowie eine schriftliche Fachbereichsarbeit mit Prüfungsgespräch,  
    statt.

Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung ist die erfolgreiche Absolvierung aller Einzelprüfungen im Rahmen der theoretischen Ausbildung und die positive Beurteilung der praktischen Ausbildung. Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung erhalten Sie das allgemeine Diplom der Gesundheits- und Krankenpflege.

Zielgruppe:
Ausgebildete Pflegeassistenten/innen bzw. Fach- und Diplomsozialbetreuer/innen Altenarbeit mit mindestens zwei Jahren Praxis in Vollzeitform (bei Teilzeit verlängert sich die Zeit entsprechend).

Karrieremöglichkeiten:
Nach Beendigung Ihrer Ausbildung haben Sie die Möglichkeit sich gemäß §64 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes weiterzubilden und Ihren Kompetenzbereich zu erweitern.

Weitere Möglichkeiten: 
- Absolvierung der Berufsreifeprüfung (Fachbereich Gesundheit wird angerechnet) 
- Ausbildung zum/zur Lehrer/in für Gesundheits- und Krankenpflege

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